Boardinghouse Plattling
RD Immobilien Management GmbH
Am Karolingerfeld 4
94447 Plattling
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag („AGBH“) gelten für alle Verträge zwischen dem Gast und RD Immobilien Management GmbH, Karolingerfeld 4, 94447 Plattling, Deutschland, Telefon: +49 99 31 702 82 03 E-Mail:info@rd-immobilien-management.com (im Folgenden „Boardinghouse Plattling“) über die mietweise Überlassung von Zimmern sowie Apartments zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Apartmenthauses (im Weiteren „Hotelaufnahmevertrag“), die dem Gast unmittelbar über die Website des Boardinghouse Plattling, abrufbar unter www.boardinghouse-plattling.de, zur Verfügung gestellt werden, ganz gleich, über welches Endgerät (z.B. PC, Mobiltelefon) die Website aufgerufen wird. Über seinen konkreten Vertragspartner wird der Gast während des Buchungsprozesses sowie in der Buchungsbestätigung informiert.
1.2 Die AGBH gelten ausschließlich. Vorformulierte Bedingungen des Gastes, die diesen AGBH widersprechen, von diesen abweichen oder sie ergänzen, werden selbst bei Kenntnis des Boardinghouse Plattling nicht Bestandteil des Hotelaufnahmevertrages mit dem Gast.
2.1 Das Boardinghouse Plattling ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bzw. Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer bzw. Apartments innerhalb der gebuchten Kategorie, soweit dies nicht ausdrücklich und mindestens in Textform (z. B. per E-Mail) vom Boardinghouse Plattling zugesagt ist.
2.2 Der Gast ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen.
3.1 Vertragspartner des Hotelaufnahmevertrages sind der Gast und das Boardinghouse Plattling.
3.2 Die Auswahl an Leistungen des Apartmenthauses auf der Website stellt noch kein Vertragsangebot von Boardinghouse Plattling dar, sondern ist eine Aufforderung an den Gast, ein Angebot zu den ersichtlichen Bedingungen abzugeben. Der Gast kann ein verbindliches Angebot über Abschluss des Hotelaufnahmevertrages über die Website von Boardinghouse Plattling abgeben, indem er nach der Auswahl der gewünschten Zimmer/Apartments bzw. Leistungen, Eingabe seiner persönlichen Daten sowie der Kreditkartendaten/Rechnungslegungdaten den Button mit der Bezeichnung „Buchen-Zahlen“ zur Übermittlung der Daten betätigt.
3.3 Der Gast kann seine Auswahl und Eingaben bis zur Übermittlung des Online-Buchungsformulars anhand der üblichen Funktionen des Browsers (Zurück-Funktion) berichtigen oder die Buchung auch ganz abbrechen. Darüber hinaus werden dem Gast seine Auswahl und Eingaben vor der Übermittlung des Online-Buchungsformulars noch einmal in einer Übersicht angezeigt und er kann auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen Berichtigungen vornehmen.
3.4 Der Hotelaufnahmevertrag kommt bei der Verwendung des Zahlungsmittels Kreditkarte bzw. Firmen-Rechnung mit dem Klicken auf den „Zahlen“-Button zustande („Buchung“).
3.5 Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zum Hotelaufnahmevertrag einschließlich dieser AGBH werden dem Gast per E-Mail mit der Bestätigung der Buchung zugesandt. Der Vertragstext wird vom Boardinghouse Plattling nur befristet für die Vertragsabwicklung gespeichert und ist für den Gast nicht mehr über das Internet abrufbar.
3.6 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch und Englisch.
3.7 Änderungen der Buchung (z.B. die Erhöhung oder Verringerung der gebuchten Zimmeranzahl) kann der Gast nur mit Zustimmung von Boardinghouse Plattling vornehmen. Boardinghouse Plattling kann die Zustimmung insbesondere von der Verfügbarkeit der Zimmer/Apartments und einer angemessenen Erhöhung des Preises abhängig machen.
Der Gast wird darüber informiert, dass ihm im Falle der Buchung als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht zusteht, da es sich bei der Buchung um einen Vertrag über die Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken handelt und der Vertrag für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Bucht der Kunde als Unternehmer, steht ihm das Verbraucherkunden vorbehaltene Widerrufsrecht aus den §§ 312 g; 355 ff. BGB von vornherein nicht zu.
5.1 Das Zimmer steht dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
5.2 Die Buchung wird bis 23:59 Uhr (Ortszeit des Hotels) des ersten Tages des Aufenthaltes aufrechterhalten. Bei Nicht-Anreise bis zu dieser Zeit und ohne Stornierung der Buchung bis zu diesem Zeitpunkt („No-Show“) ist Boardinghouse Plattling berechtigt, die Buchung aufzuheben. Ein Anspruch des Gastes auf Unterbringung besteht danach nicht mehr.
6.1 Eine Nutzung des Zimmers und der öffentlichen Bereiche des Apartmenthauses (vgl. Ziffer 8 der AGBH) zu einem anderen Zweck als der Beherbergung (Aufenthalt, Übernachtung) ist ausdrücklich untersagt. Eine Nutzung der Zimmer/Apartments zu anderen Zwecken als der Beherbergung, z.B. die Nutzung für öffentliche Veranstaltungen oder Werbemaßnahmen, zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs-, Weiterbildungs- und sonstigen Veranstaltungen sowie die Nutzung von Flächen des Apartmenthauses außerhalb der gebuchten Zimmer/Apartment für Nicht-Beherbergungszwecke bedarf daher der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Boardinghouse Plattling, deren Erteilung von einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden kann.
6.2 Die maximale Zimmerbelegung setzt sich wie folgt zusammen: Einzelzimmer ( maximal 1 Persone), Doppelzimmer (maximal 2 Personen), Apartments (maximal 3 Personen, jedoch hier maximal 2 Erwachsene und 1 Kind bis 17,99 Jahre.
6.3 Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. Kinder unter 14 Jahren sind während Ihrer Aufenthaltsdauer im Hotel zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen.
6.4 Das Zimmer ist am vereinbarten Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr dem Hotel geräumt zurückzugeben.
6.5 Bei einer verspäteten Rückgabe des Zimmers/Apartments (nach 11.00 Uhr) kann das Boardinghouse Plattling dem Gast für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des Preises für eine Übernachtung in diesem Zimmer in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 % des vorgenannten Preises. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass dem Apartmenthaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die vorstehende Schadenspauschale entstanden ist.
6.6 Zudem behält sich das Boardinghouse Plattling bei einer verspäteten Rückgabe des Zimmers vor, das Zimmer räumen zu lassen und alle eingebrachten Gegenstände des Gastes im Apartmenthaus zu verwahren. Für die so verwahrten Gegenstände übernimmt Boardinghouse Plattling keine weitergehende Haftung, die über die in diesen AGBH formulierten Haftungsbedingungen gemäß Ziffer 13 liegt.
Jeder Weiterverkauf bzw. die Weiter- oder Untervermietung gebuchter Zimmer/Apartments an Dritte ist dem Gast ausdrücklich untersagt. Dies umfasst auch insbesondere die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte z.B. auch zu höheren Preisen als den vereinbarten Zimmerpreisen.
8.1 Mit der Buchung eines Zimmers/Apartments kann der Gast die ausgewiesenen öffentlichen Bereiche des Boardinghouse Plattling, wie z.B. Sauna, Fitness, Terrasse kostenfrei nutzen. Die öffentlichen Bereiche gelten jedoch nicht als Bestandteil des Hotelaufnahmevertrages für das gebuchte Zimmer/Apartment
8.2 Boardinghouse Plattling behält sich das Recht vor, die öffentlichen Bereiche aufgrund dringender betrieblicher Belange auch kurzfristig zu sperren.
8.3 Bei Nicht-Verfügbarkeit des öffentlichen Bereiches hat der Gast keinen Anspruch auf teilweisen oder vollen Ersatz seiner Zahlung für die Übernachtungsleistung.
9.1 Die Preise sind Gesamtpreise einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern (wie MwSt.), lokalen Abgaben und sonstigen Preisbestandteile. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die der Gast ggf. nach dem Kommunalrecht gegenüber anderen Stellen schuldet, z.B. Kurtaxe. Diese sind vom Gast bzw. dessen Mitreisenden vor Ort nach den ortsüblichen Tarifen zu entrichten.
9.2 Die Abbuchung/Rechnungslegung der Zimmerbuchung erfolgt in der jeweiligen Landeswährung.
9.3 Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe oder andere Rabatte sind grundsätzlich nicht kombinierbar oder auf Dritte übertragbar.
9.4 Bei Zahlung per Kreditkarte und damit auch die Buchung setzt einen entsprechenden Vertrag zwischen dem Gast und einem Kreditkarteninstitut voraus. Der Gast gibt bei der Buchung über die Website von Boardinghouse Plattling seine Kreditkartendaten (Kreditkartennummer, Ablaufdatum und Sicherheitscode (Rückseite der Kreditkarte)) an. Über andere Wege z.B. E-Mail, Fax oder Telefon, darf der Gast seine Kreditkartendaten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht an Boardinghouse Plattling übermitteln.
9.5 Die Belastung der Kreditkarte mit dem vom Gast zu zahlenden Betrag erfolgt bei nicht stornierbaren Tarifen bei der Buchung, bei stornierbaren Tarifen mit dem Ende der kostenfreien Stornierungsfrist. Der genaue Zeitpunkt der Abbuchung beim Gast ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag festgelegt.
9.6 Die bei der Buchung angegebene Kreditkarte des Gastes darf Boardinghouse Plattling auch zur Begleichung von sonstigen Vergütungen oder offenen Positionen belasten, die der Gast aufgrund nachträglicher Hinzubuchungen und/oder Inanspruchnahme weiterer Services oder sonstiger Nutzungen oder seines Verhaltens schuldet.
9.7 Die Höhe der Vorauszahlung ergibt sich aus den jeweiligen Angaben im Rahmen des Vertragsschlusses. Boardinghouse Plattling ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen.
9.8 Im Fall des Zahlungsverzugs des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.
9.9 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Boardinghouse Plattling aufrechnen.
9.10 Der Versand von Rechnungen erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Gast bei der Buchung angegebene Adresse.
9.11. Im Falle einer Rechnungslegung an die für den Gast buchende Firma gelten die Bestimmungen aus 9.11 bs 9.10
10.1 Ein Rücktritt des Gastes („Stornierung“) vom Hotelaufnahmevertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht mit Boardinghouse Plattling vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Boardinghouse Plattling dem Rücktritt zustimmt.
10.2 Der Gast wird gebeten, für die Stornierungserklärung die Möglichkeit der Online-Stornierung des / der gebuchten Zimmer / s auf der Website von Boardinghouse Plattling zu nutzen. Im Übrigen muss die Stornierung des Gastes mindestens unter Einhaltung der Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden und sollte, wenn möglich, zur besseren Zuordenbarkeit die Reservierungs- bzw. Buchungsnummer enthalten.
10.3 Soweit zwischen Boardinghouse Plattling und dem Gast ein Termin vereinbart wurde, bis zu dem kostenfrei storniert werden darf, kann der Gast bis zu diesem Termin den Hotelaufnahmevertrag stornieren, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Boardinghouse Plattling auszulösen.
10.4 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält Boardinghouse Plattling bei Stornierung des Hotelaufnahmevertrages den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast. Wird das stornierte Zimmer nicht anderweitig vermietet, so hat Boardinghouse Plattling die Wahl, gegenüber dem Gast anstatt einer konkret berechneten Entschädigung eine Stornierungspauschale geltend zu machen. Diese berechnet sich aus der vertraglich vereinbarten Vergütung abzüglich pauschalierter Aufwendungen. Wird nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart, ist der Gast in diesem Fall verpflichtet, für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück 100 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen.
10.5 Bei einem No-Show gemäß Ziffer 5.2 dieser AGBH, reist der Gast also ohne eine Stornierungserklärung bis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht an, behält Boardinghouse Plattling den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast. Der Gast ist daher bei einem No-Show verpflichtet, 100 % des vereinbarten Preises für die Buchung zu zahlen.
10.6 Dem Gast steht für alle in dieser Ziffer genannten Schadenspauschalen der Nachweis frei, dass der Schaden von Boardinghouse Plattling nicht oder nicht in der geforderten pauschalen Höhe entstanden ist.
11.1 Boardinghouse Plattling ist berechtigt, bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes vom Hotelaufnahmevertrag zurückzutreten, insbesondere wenn
a. eine vereinbarte und fällige Leistung des Gastes (Anzahlung / Vergütung/ Sicherheitsleistung) auch nach Verstreichen einer von Boardinghouse Plattling gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbracht wird oder
b. Zimmer/Apartments absichtlich unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen in der Person des Gastes gebucht werden und Boardinghouse Plattling durch dieses Verhalten ein materieller Schaden entstanden ist („wesentlich“ kann dabei die Identität des Gastes, seine Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein) oder
c. Boardinghouse Plattling begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/ oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Unternehmens zuzurechnen ist oder
d. ein Verstoß gegen das Weiter- bzw. Untervermietungsverbot (Ziffer 7) vorliegt
e. Höhere Gewalt oder andere von Boardinghouse Plattling nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder Boardinghouse Plattling unzumutbar erschweren.
Sonstige gesetzliche Ansprüche von Boardinghouse Plattling, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
11.2 Der berechtigte Rücktritt durch Boardinghouse Plattling begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
12.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung.
12.2 Der Gast ist im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht gehalten, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu vermeiden und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden Boardinghouse Plattling unverzüglich mitzuteilen.
12.3 Alle Ansprüche des Gastes gegen Boardinghouse Plattling verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche wegen Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, oder um Ansprüche wegen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Boardinghouse Plattling bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von Boardinghouse Plattling beruhen. Einer Pflichtverletzung von Boardinghouse Plattling steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Boardinghouse Plattling gleich.
12.4 Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
13.1 Soweit sich aus diesen AGBH einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Boardinghouse Plattling bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Auf Schadensersatz haftet Boardinghouse Plattling – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Boardinghouse Plattling vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Boardinghouse Plattling jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
13.3 Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet Boardinghouse Plattling dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Geld, Wertpapiergegenstände und Kostbarkeiten ist nicht gegeben, diese bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit Boardinghouse Plattling.
13.4 Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Parkplatz bzw. ein Platz im Fahrradabstellraum, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge bzw. Fahrräder und deren Inhalte haftet Boardinghouse Plattling nur nach Maßgabe der Ziffern 13.1 und 13.2.
13.5 Die sich vorstehend ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Boardinghouse Plattling nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Boardinghouse Plattling einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder nach gesetzlich zwingenden Regelungen haftet.
14.1 Der Gast hat das Zimmer/Apartment schonend und pfleglich zu behandeln.
14.2 Der Gast haftet für von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden. Dazu zählen insbesondere alle über das gewöhnliche Maß der Nutzung eines Zimmers/Apartments hinausgehende Verschmutzungen, alle Beschädigungen sowie die Kosten eines Feueralarms, welche durch die Nutzung des Zimmers/Apartments entgegen den AGB entstehen.
14.3 Der Gast ist verpflichtet bei einem Aufenthalt von mindestens 10 Nächten mit dem Boarding House Plattling befugten Mitarbeitern eine Übergabe des gemieteten Apartments/Zimmers bei Check out durchzuführen.
14.04 Im Falle der Rechnungslegung an die buchende Firma haftet die Firma vollumfänglich für ihre im Boarding House Plattling untergebrachten Mitarbeiter nach den Punkten 14.01 bis 14.03
In den öffentlichen Bereichen des Apartmenthauses ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Bar, Café) eingenommen werden. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.
Eine Nutzung von mitgebrachten elektronischen Geräten wie Wasserkocher, Bügeleisen ist dem Gast aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet.
Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Zimmern/Apartments zu rauchen.
Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Boardinghouse Plattling das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die zusätzlichen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aufgrund der Blockierung des Zimmers/Apartments einen Betrag in Höhe von EUR 500,00 (umgerechnet in die Landeswährung des Staates, in dem das Unternehmen belegen ist) zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Boardinghouse Plattling einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Ausnahme hiervon sind Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
Das Boardinghouse Plattling behält sich als Inhaber des Hausrechts vor, Gäste des Hauses zu verweisen, soweit dies erforderlich ist. Dies gilt insbesondere, wenn Gäste Weisungen der Mitarbeiter keine Folge leisten, sich diskriminierend äußern, andere Gäste belästigen oder gefährden. Der Hausordnung ist vom Gast Folge zu leisten.
16.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Boardinghouse Plattling und dem Gast bzw. für den Gast buchenden Firma unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind jedoch alle Elemente des Hotelaufnahmevertrages (Sitz der Hotelgesellschaft, Belegenheit des Hotels und Wohnsitz des Gastes) zum Zeitpunkt der Buchung in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland belegen, so berührt die Rechtswahl der Parteien nicht die Anwendung derjenigen Bestimmungen des Rechts dieses anderen Staates, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann.
16.2 Ist der Gast ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Deggendorf. Dasselbe gilt, wenn der Gast Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Stand, 01.01.2023